– Gewaltprävention und Schutz vor häuslicher Gewalt
– Psychosozialer Unterstützung in schwierigen Lebenssitutionen z.B. bei
Trennung, Scheidung oder Arbeitslosigkeit
– Rechtlicher Beratung im Bereich Familienrecht/Sorgerecht
Nach der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes durch den Bundestag im Februar 2025 wird es künftig einen Anspruch auf entsprechende Hilfen geben, die auch vom Bund/den Ländern finanziert werden. Bis dahin muss die Beratungsstelle – auch in Herdecke – von Politik und Verwaltung unterstützt werden, damit Frauen auch weiterhin insbesondere Schutz vor Gewalt erfahren.
Durch einer Initiative aus der Bürger*innenschaft und der Politik konnten seit Juli 2020 auch in Herdecke Frauen die hiesige Frauenberatung in Anspruch nehmen. Die großzügige Spende eines Herdecker Unternehmens ermöglichte die Finanzierung von Personalkosten für 14 Stunden/Woche; die Stadt Herdecke stellte einen Raum zur Verfügung. Vielen von Gewalt betroffenen Frauen konnten in der Beratungsstelle eine kompetente Hilfe und Unterstützung geboten werden. Bei polizeilicher Übermittlung aufgrund von Häuslicher Gewalt wird von der Beraterin Kontakt aufgenommen. Diese wichtige und notwendige Hilfe ist jedoch finanziell nicht abgesichert. Aus der Sicht der Herdecke muss die Förderung auf Dauer sicher gestellt werden. Sehr eindrucksvoll belegen diese Notwendigkeit Zahlen: Während von 2017 bis 2020 lediglich 33 Frauen aus Herdecke die Beratung an anderen Standorten in Anspruch genommen haben, waren es von 2020 bis 2023 bereits 336 Frauen. Fehlende Mobilität und längere Abwesenheit aus der Wohnung erschweren das Aufsuchen einer entfernt liegenden Stelle.